Zehn Gebote Wörterbuch: Sacherklärungen der Gute Nachricht Bibel

Israel hat die »Zehn Gebote« als Urkunde des Bundes verstanden, den Gott mit seinem Volk schloss (Dtn 4,12-13). Diese Gebote gelten deshalb als eine Art Verfassung oder Grundgesetz. Sie sind in Ex 20 und in Dtn 5 überliefert. Beide Fassungen stimmen im Grundbestand überein. Bemerkenswerte Abweichungen sind die unterschiedliche Begründung für den Ruhetag (Sabbat) und die in Dtn 5,21 gegenüber Ex 20,17 veränderte Reihenfolge von »Frau« und »Haus«. In den einzelnen Religionsgemeinschaften kam es zu unterschiedlichen Zählungen der Gebote: In der römisch-katholischen Kirche und in den evangelisch-lutherischen Kirchen werden die beiden ersten Gebote (Verbot der Verehrung fremder Götter und Verbot von Gottesbildern) zu einem einzigen zusammengefasst; zum Ausgleich wird am Ende das Verbot des Begehrens in zwei Gebote aufgeteilt. Die griechisch-orthodoxe Kirche und die reformierten Kirchen zählen Fremdgötter- und Bilderverbot als 1. und 2. Gebot und belassen das Verbot des Begehrens ungeteilt als 10.Gebot. Das Judentum fasst einerseits Fremdgötter- und Bilderverbot zu einem Gebot zusammen, lässt andererseits aber auch das Verbot des Begehrens ungeteilt und zählt dafür die Einleitung »Ich bin der Herr, dein Gott« als 1. Gebot. Der hebräische Text enthält keine Zählung der Gebote; die Übersetzung fügt in Klammern die beiden kirchlichen Zählungen hinzu, an erster Stelle die katholisch-lutherische, an zweiter die orthodox-reformierte.